Der Energieausweis ist als "Typenschein" des Hauses Voraussetzung für die Bewilligung von Landesfödermitteln. Ab 1.1.2008 muss der Verkäufer/Vermieter einen Energieausweis vorlegen, der höchstens zehn Jahre alt ist. Diese Regelung gilt für Neubauten. Für Altbauten (Baugenehmigung vor dem 1.1.2006 erteilt) wird die Verpflichtung erst ab 1.1.2009 schlagend. Erstellt wird der Energieausweis von Baumeistern, gerichtlich zertifizierten sachverständigen, Ziviltechnikern, Installateuren und dem TÖV. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Gebäude mit weniger als 50m² Fläche, denkmalgeschützte Gebäude, Kirchen, landwirtschaftliche Gebäude mit geringem Energiebedarf, etc.
Beim Neubau gilt: Je höher die Energieeffizienz, desto höher fällt die Fördersumme aus. Der Häuselbauer profitiert gleich doppelt: Er erhält "billiges" (Neubau) oder "geschenktes" (Sanierung) Geld, und die energiesparenden Maßnahmen steigern seinen Wohnkomfort.

Wir haben uns von der Firma BM Bau den Rohbau unseres Einfamilienhauses errichten lassen! Herr Bader und sein Team sind uns während der gesamten Bauphase immer mit hilfreichen Tipps zur Seite gestanden. Auch bei der Abwicklung gab es keinerlei Probleme. So stellt man sich grundsätzlich eine optimale Beratung sowie die Ausführung von Leistungen vor!
Mit freundlichen Grüßen
Familie Czigler-Reisner
Die Wohnbauförderung ist ein Steuerungsinstrument für viele gesellschaftspolitische Bereiche. Ein besonders wichtiges, sozial- und familienpolitisches Ziel ist es, der Bevölkerung einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Wohnbauförderung bietet...weiter